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Abschrift beglaubigen

См. также в других словарях:

  • beglaubigen — beurkunden; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; erweisen; begründen; erhärten; …   Universal-Lexikon

  • beglaubigen — be|glau|bi|gen ; beglaubigte Abschrift …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Richtigkeit — Korrektheit; Genauigkeit * * * Rịch|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 das Richtigsein, ordnungsgemäße Beschaffenheit ● die Richtigkeit einer Abschrift beglaubigen, bescheinigen, bestätigen; die Richtigkeit des Ausdrucks, der Aussprache, der Betonung; die… …   Universal-Lexikon

  • Lewis Nicola — Nicolas Unterschrift unter einem auf den 2. März 1783 datierten Brief. Lewis Nicola (* 1717 in Dublin, Irland; † 9. August 1807 in Alexandria, Virginia) war ein Offizier, Unternehmer, Schriftsteller und Mitglied der American Philosophical Society …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B …   Universal-Lexikon

  • amtlich — glaubwürdig; offiziell; dienstlich; autoritativ; maßgebend * * * amt|lich [ amtlɪç] <Adj.>: von einem Amt, einer Behörde stammend [und daher zuverlässig, glaubwürdig]: ein amtlicher Bericht; eine amtliche Genehmigung; in amtlichem Auftrag… …   Universal-Lexikon

  • Dienstsiegel — Geprägtes Dienstsiegel (Notar in Bayern) Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die… …   Deutsch Wikipedia

  • notariell — no|ta|ri|ẹll 〈Adj.〉 vom, durch den Notar (ausgeführt); Sy notarisch ● notariell beglaubigte Abschrift [<Notar mit frz. Endung] * * * no|ta|ri|ẹll <Adj.> (Rechtsspr.): durch einen Notar [beurkundet, ausgefertigt o. Ä.]: etw. n.… …   Universal-Lexikon

  • Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

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